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Gebäudemodernisierungs-gesetz 2026: Das soll ein Befreiungsschlag sein?
Die Koalition feiert die Einigung beim Nachfolger des Heizungsgesetzes als Erfolg. Doch wer genauer hinschaut, erkennt ein anderes Bild.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), öffentlich besser bekannt als „Heizungsgesetz“, wird abgelöst. An seine Stelle soll noch in diesem Jahr das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) treten, für das nun ein Entwurf vorgelegt wurde. Die Große Koalition spricht von einem Befreiungsschlag, doch Umwelt- und Mieterschutzverbände sehen das anders.
Kurz zum aktuellen Stand
Die Eckpunkte zum GMG wurden am 24. Februar 2026 vorgestellt. Ende April folgte die Einigung zum strittigen Mieterschutz. Mit einem Kabinettsbeschluss wird Mitte Mai gerechnet. Weil sich das Verfahren verzögert hat, wurde das Inkrafttreten der bisherigen 65-Prozent-Pflicht aus dem GEG verschoben, um zu vermeiden, dass es eine Regelung gibt, die dann kurz darauf wieder gestrichen würde.
Dies sind die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick:
- Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die Pflicht, neue Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt mit dem neuen Gesetz. Stattdessen gilt das Prinzip der freien Heizungswahl. Es dürfen also nach wie vor Gas- und sogar Ölheizungen eingebaut werden. Das führt zu einem massiven Rückschritt im Klimaschutz.
- Bio-Treppe: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bio-Öl, Wasserstoff) nutzen. Die erste Stufe beginnt bei zehn Prozent.
- Bestandsschutz bleibt: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden.
- Förderung: Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Heizsysteme bleiben nach aktuellem Stand bis 2029 bestehen.
Knackpunkt Mieterschutz
Politisch wird an dem Gesetzesvorhaben vor allem die Einigung zum Mieterschutz als Erfolg gefeiert. Vermieter müssen sich demnach zukünftig zu 50 Prozent an den Mehrkosten für „grüne Gase“ sowie am steigenden CO₂-Preis beteiligen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die hälftige Aufteilung auch für Gasnetzentgelte.
Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), stellte in einem Beitrag fest, dass diese Einigung eher beruhigen soll anstatt wirkliche Entlastung zu schaffen. Ihr Argument ist plausibel, denn die hälftige Aufteilung greift nur beim politisch geregelten grünen Gasanteil der Kosten. Der weitaus größere und perspektivisch steigende Kostenblock der fossilen Brennstoffe bleibt vollständig bei den Mietern. Auch die steigenden Netzentgelte tragen Mieter bis Anfang 2028 alleine. Aus der klaren 65-Prozent-Vorgabe wird so ein unübersichtliches Konstrukt aus Quoten, Ausnahmen und Umlagen.
Besonders kritisch sieht die DUH die geplante Härtefallregelung: Gerade bei energetisch schlecht sanierten Gebäuden sollen Vermieter vor hohen Investitionskosten geschützt werden, obwohl Mieter dort heute schon die höchsten Heizkosten zahlen. Statt Sanierungsanreize zu schaffen, sorgt diese Reform für Untätigkeit bei Vermietern.
Können die Klimaschutzziele so erreicht werden?
Aus Klimaperspektive ist diese Reform ein herber Rückschlag. Und das in einem Sektor, der ohnehin schwer mit der Erreichung der Ziele zu kämpfen hat.
Studien zeigen, dass der Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe die Klimaschutzwirkung erheblich schwächt. Hinzu kommt, dass die Bio-Treppe nur dann funktioniert, wenn ausreichend klimaneutrale Brennstoffe verfügbar sind. Die Verfügbarkeiten und Kosten grüner Gase prüft die Bundesregierung selbst noch.
Die Reform verlagert die Verantwortung für den Klimaschutz im Gebäudesektor mit diesem Entwurf von den Eigentümern auf die Brennstofflieferanten und Gasnetzbetreiber und verstärkt die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Dadurch werden die Energiekosten langfristig steigen.
Hinzu kommt im Übrigen ein Konflikt mit EU-Recht, denn die Gebäuderichtlinie verlangt ab 2030 Nullemissions-Neubauten. Mit der nun gewährten Wahlfreiheit ist dieses Ziel kaum erreichbar. Mehrere Umweltverbände haben bereits Klagen angekündigt.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verspricht weniger Vorgaben und mehr Wahlfreiheit. Doch wer zahlt am Ende den Preis für einen verlangsamten Klimaschutz und schwache Anreize zur energetischen Sanierung? Finanziell in erster Linie die Mieter, doch bei der Lebensqualität zahlt die gesamte Bevölkerung durch die Auswirkungen des weiter voranschreitenden Klimawandels.
