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GEIG gilt nun auch für bestehende Gewerbeimmobilien
GEIG ist die Kurzform für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung von...

GEIG ist die Kurzform für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Dabei handelt es sich um eine Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Neu ist das Gesetz nicht, denn es gilt bereits seit März 2021. Bisher waren allerdings nur Neubauten oder Gebäude, die umfassend renoviert wurden, davon betroffen. Seit dem 1.1.2025 ist das anders, nun müssen auch Besitzer von bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen nachziehen.
Anforderung an Gewerbeimmobilien
Das Ziel des Gesetzes ist klar: Der Ausbau der Ladeinfrastruktur bei Nichtwohngebäuden soll beschleunigt werden, damit der Kauf oder das Leasing von Elektroautos attraktiver wird. Denn nicht oder ungenügend vorhandene Lademöglichkeiten sorgen für Zurückhaltung. Dabei hat der Verkehrssektor einen extremen Nachholbedarf hinsichtlich der CO2-Reduktion – schnelles Handeln ist gefragt.
Das fordert das GEIG im gewerblichen Bereich:
- Bei einem Neubau mit mehr als sechs Pkw-Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz vorhanden sein.
- Wenn mehr als zehn Pkw-Stellplätze vorhanden sind und das Gebäude inklusive Parkplatz oder elektrischer Infrastruktur renoviert wird, muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz installiert werden.
- Alle Bestandsimmobilien mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen müssen seit dem 1.1.2025 mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.
Hinweis: Die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur dient dazu, dass weitere Ladepunkte schnell und kostengünstig nachgerüstet werden können.
Vorteile einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur
Nun kann man sich vielleicht darüber ärgern, dass es eine weitere gesetzliche Vorgabe gibt. Man kann aber auch die positiven Auswirkungen sehen, die die Erfüllung des Gesetzes für das Unternehmen und seinen Standort mit sich bringt. Vorteile einer vorhandenen Ladeinfrastruktur sind:
- Steigerung der Attraktivität für Mitarbeiter, die Elektroautos fahren.
- Ladepunkte können eine zusätzliche Einnahmequelle sein, wenn Sie den Strom verkaufen.
- Steigerung des Immobilienwertes, denn Nachhaltigkeit ist ein zentraler Aspekt für Käuferinnen und Käufer sowie Mieterinnen und Mieter.
Möchten Sie wissen, worauf Sie bei der Planung und der Installation der Ladepunkte achten müssen, damit der Ausbau wirtschaftlich ist und Ihren Bedürfnissen entspricht? Hier können Sie den Gratis-Ratgeber „Ladeinfrastruktur Ihrer Gewerbeimmobilie“ herunterladen.
Ausblick
Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde bereits verschärft. Die Umsetzung in nationales Recht lässt zwar noch auf sich warten, es ist allerdings ratsam, sich bereits jetzt auf einen weiteren Ausbau von Ladepunkten an nicht öffentlichen Gebäuden vorzubereiten.
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Bild von Michi S. auf Pixabay