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Netzanschlüsse: Wann handelt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung muss klare Regeln für Netzanschlüsse von Großbatteriespeichern schaffen, um die Energiewende voranzutreiben.

Zum Ende des dritten Quartals 2025 lagen den vier Übertragungsnetzbetreibern 717 Netzanschlussanträge mit einer Gesamtleistung von rund 270 GW vor. Davon waren allein 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit 211 GW. Auf Ebene der Verteilnetzbetreiber schätzt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weitere knapp 600 GW an Anträgen. Diese große Nachfrage bedeutet allerdings nicht, dass all diese Großbatteriespeicher auch umgesetzt werden. Für lediglich 51 GW Großbatteriespeicher haben die Übertragungsnetzbetreiber Netzanschlusszusagen erteilt. Der Grund dafür ist vor allem die fehlende Regulierung.
Wir haben ein Déja-Vu
Als Deutschland 1998 den Strommarkt liberalisierte, fehlten zunächst verbindliche Regeln für den Netzzugang. Etablierte Netzbetreiber nutzten den Spielraum und neue Stromlieferanten wurden mit intransparenten Konditionen, verschleppten Verhandlungen und überhöhten Durchleitungsentgelten vom Markt ferngehalten. Erst die Einführung regulierter Netzzugangsbedingungen im Jahr 2005 sorgte für einen funktionierenden Wettbewerb.
Es ist fahrlässig, die gleichen Fehler beim Thema Großbatteriespeicher zu wiederholen, denn diese sind unverzichtbar für die Energiewende und für die Wirtschaft. Sie speichern überschüssige Solar- und Windenergie, entlasten das Netz in Spitzenlastzeiten und reduzieren sogenannte Redispatch-Kosten, die durch den Eingriff ins Stromnetz entstehen, um es vor Überlastung zu schützen.
Was bisher geschah
Lange Zeit galt das First-come-first-served-Prinzip für den Anschluss von Großbatteriespeichern. Wer zuerst beantragt, kommt zuerst dran, und zwar unabhängig davon, ob ein Projekt realistisch umsetzbar ist oder nicht. Das Ergebnis war eine Flut spekulativer Anträge, die die tatsächlich verfügbare Netzkapazität bei Weitem übersteigt.
Das Reifegradverfahren kann nur ein erster Schritt sein
Seit dem 1. April 2026 gilt im Höchstspannungsnetz der vier Übertragungsnetzbetreiber ein neues Reifegradverfahren, das Projekte nach Fortschritt und Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber gibt es das Reifegradverfahren nicht und dort liegen die meisten Anträge.
Außerdem reicht das Reifegradverfahren allein nicht aus, um beim Thema Großbatteriespeicher voranzukommen. Es braucht zusätzlich eine politische Regelung, um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.
Auch die rechtliche Einordnung von Batteriespeichern zwischen Erzeugung, Verbrauch und Netzbetrieb bleibt in der Praxis in vielen Fällen ungeklärt. Die aktuelle Diskussion um Netzentgelte für angeschlossene Großbatteriespeicher verunsichert zusätzlich. So werden keine Anreize für zukunftsfähige Projekte geschaffen.
Appell an die Bundesregierung
Der Energiemarkt reguliert sich nicht von selbst. Das haben wir bereits bei der Liberalisierung des Strommarktes erfahren. Unternehmen, die heute in Großbatteriespeicher investieren wollen, brauchen Unterstützung vom Gesetzgeber durch verbindliche Vorgaben und Strukturen.
Dazu gehören:
· verbindliche Bearbeitungsfristen für Netzanschlussanfragen.
· eindeutige und transparente Kriterien, nach denen Netzbetreiber Kapazitäten vergeben.
· einheitliche Regelungen zu Netzentgelten, damit Investoren Planungssicherheit erhalten.
Deutschland hat das Potenzial, beim Speicherausbau eine Vorreiterrolle einzunehmen, sofern die Politik klare Rahmenbedingungen schafft.
