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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Gesetzliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist eine Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Es gilt bereits seit März 2021. Das Ziel ist, den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich durch gesetzliche Vorgaben zu beschleunigen. In der ersten Umsetzungsphase waren im Bereich der Nichtwohngebäude nur Neubauten oder Gebäude, die umfassend renoviert wurden, von dem Gesetz betroffen. Seit dem 1.1.2025 gilt es auch für bestehende Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen.

Das fordert das GEIG im gewerblichen Bereich:

  • Bei einem Neubau mit mehr als sechs Pkw-Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz vorhanden sein.

  • Wenn mehr als zehn Pkw-Stellplätze vorhanden sind und das Gebäude inklusive Parkplatz oder elektrischer Infrastruktur renoviert wird, muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz installiert werden.

  • Alle Bestandsimmobilien mit mehr als 20 Pkw-Stellplätzen müssen seit dem 1.1.2025 mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.

Hinweis: Die Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur dient dazu, dass weitere Ladepunkte schnell und kostengünstig nachgerüstet werden können.

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